Verschiebung üK

Vorgaben zum üK-Besuch

Grundsätzlich werden die üK-Wochen durch die Schulleitung GBZ geplant und die Lernenden werden frühzeitig zum Kursbesuch aufgeboten. Die Ausbilder haben via OdaOrg Kenntnis, wann ihre Lernenden zu erscheinen haben.

In Ausnahmefällen kann ein einzelner Kurstag oder eine ganze üK-Woche verschoben werden. Folgendes Vorgehen ist für dieses Anliegen definiert:

  1. Ausbilder und Lernende müssen diese Angelegenheit vorab gemeinsam besprechen
  2. Gesuchsformular herunterladen und ALLE Felder ausfüllen 
  3. Gesuch einreichen
  4. Die Schulleitung informiert die Antragstellenden und Berufsbilder über den Entscheid
     

Beachten Sie, dass Lernende nur zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden, wenn ALLE üK-Tage besucht wurden! Wenn es keine Verschiebungsmöglichkeiten mehr gibt, weil der letzte Kurs schon stattgefunden hat, ist es möglich, dass man die fehlenden Tage/Wochen im Folgejahr oder in einem anderen üK-Standort in der Schweiz absolvieren muss.
Aus diesem Grund werden Gesuche für eine Verschiebung immer restiktiv behandelt.

Wir danken unseren Partnern für die Unterstützung