Am Ende der beruflichen Grundbildung (EBA/EFZ) legen in der Hotel & Gastro formation Mittelland rund 250 Lernende ihr Qualifikationsverfahren ab. Hinter jeder einzelnen Prüfung steht ein Team von Prüfungsexpertinnen und -experten, welche den entscheidenden Schritt zur Arbeitsmarktfähigkeit des Berufsnachwuchses prüfen, beurteilen und bewerten.
Prüfungsexpertinnen und -experten engagieren sich mit Kopf, Herz und Hand für den Berufsnachwuchs und gehören zum exklusiven Kreis von Fachleuten, welche die Qualität und Weiterentwicklung von Lehrabschlussprüfungen gewährleisten. Unsere Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten übernehmen ein verantwortungsvolle Aufgabe, bringen hohes fachliches Können und grosses Engagement mit.
Die Prüfungsexpertinnen und -experten sind offizielle Vertreterinnen/Vertreter der jeweiligen kantonalen Verwaltung. Qualifikationsverfahren sind Verwaltungsverfahren. Daraus folgt, dass sich die Prüfungsexpertinnen und -experten an die in der Bundesverfassung verankerten Prinzipien für das staatliche Handeln und die Grundrechte halten müssen. Sie unterliegen somit den jeweiligen kantonalen Regeln zum Amtsgeheimnis und Schweigepflicht. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses ist strafbar (Artikel 320 Strafgesetzbuch).
Die zuständige Ernennungsbehörde ist je nach Kanton verschieden. Die Ernennung erfolgt in der Regel auf Vorschlag der Chefexpertin/der des Chefexperten des entsprechenden Berufs.
Generelle Anforderungen an Prüfungsexpertinnen und -experten in den Restaurantberufen:
*) Pflichtvorgabe
Generelle Anforderungen an Prüfungsexpertinnen und -experten in den Kochberufen:
*) Pflichtvorgabe
Wenn alle Voraussetzungen für das Amt als PEX erfüllt sind gilt folgendes Prozedere:
Senden Sie folgende Unterlagen per Post!
(Bewerbungen per Mail werden nicht berücksichtigt)
Postadresse:
Hotel & Gastro formation Mittelland
Herr Urs Kohler
GastroBildungsZentrum GBZ
Dammweg 23
5600 Lenzburg
Wir werden daraufhin mit Ihnen Kontakt aufnehmen.