Prüfungsexperte/-expertin

Das Amt als Prüfungsexperte/in

Am Ende der beruflichen Grundbildung (EBA/EFZ) legen in der Hotel & Gastro formation Mittelland rund 250 Lernende ihr Qualifikationsverfahren ab. Hinter jeder einzelnen Prüfung steht ein Team von Prüfungsexpertinnen und -experten, welche den entscheidenden Schritt zur Arbeitsmarktfähigkeit des Berufsnachwuchses prüfen, beurteilen und bewerten.

Prüfungsexpertinnen und -experten engagieren sich mit Kopf, Herz und Hand für den Berufsnachwuchs und gehören zum exklusiven Kreis von Fachleuten, welche die Qualität und Weiterentwicklung von Lehrabschlussprüfungen gewährleisten. Unsere Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten übernehmen ein verantwortungsvolle Aufgabe, bringen hohes fachliches Können und grosses Engagement mit.

Die Prüfungsexpertinnen und -experten sind offizielle Vertreterinnen/Vertreter der jeweiligen kantonalen Verwaltung. Qualifikationsverfahren sind Verwaltungsverfahren. Daraus folgt, dass sich die Prüfungsexpertinnen und -experten an die in der Bundesverfassung verankerten Prinzipien für das staatliche Handeln und die Grundrechte halten müssen. Sie unterliegen somit den jeweiligen kantonalen Regeln zum Amtsgeheimnis und Schweigepflicht. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses ist strafbar (Artikel 320 Strafgesetzbuch).

Die zuständige Ernennungsbehörde ist je nach Kanton verschieden. Die Ernennung erfolgt in der Regel auf Vorschlag der Chefexpertin/der des Chefexperten des entsprechenden Berufs.

PEX in den Restaurantberufen

Generelle Anforderungen an Prüfungsexpertinnen und -experten in den Restaurantberufen:

  • abgeschlossene Lehre im Berufsfeld «ReFa» *)
  • mindestens 25 jährig - maximal 45 jährig
  • mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Lehrlingsausbildung *)
  • man muss aktiv Lernende ausbilden *)
  • Besuchter Berufsbildnerkurs *)
  • wenn möglich höherer Bildungsabschluss (Bereichsleitung mit eidg. Fachausweis)
  • englisch in Wort und Schrift von Vorteil

*) Pflichtvorgabe

PEX - in den Kochberufen

Generelle Anforderungen an Prüfungsexpertinnen und -experten in den Kochberufen:

  • abgeschlossene Lehre im Berufsfeld «Koch» *)
  • mindestens 25 jährig - maximal 45 jährig
  • mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Lehrlingsausbildung *)
  • man muss aktiv Lernende ausbilden *)
  • Besuchter Berufsbildnerkurs *)
  • mindestens Chefkoch-Abschluss *)
  • englisch in Wort und Schrift von Vorteil

*) Pflichtvorgabe

Rekrutierungsprozedere

Wenn alle Voraussetzungen für das Amt als PEX erfüllt sind gilt folgendes Prozedere:

  • Aufgebot für 3 Tage als "Schnupper-PEX" an einem QV.
    Nach der Instruktion übt man sich in der Bewertung -
    mit Begleitung von PEX und Chefexperten
  • Feedbackgespräch mit den beteiligten Personen / Team
     
  • Wenn die Kriterien erfüllt sind und alles passt:
    Vorschlag zur Wahl an die Amtsstelle
  • Besuch vom PEX-Grundkurs
  • Einsatz im Folgejahr als PEX

Haben Sie Interesse?

Senden Sie folgende Unterlagen per Post!
(Bewerbungen per Mail werden nicht berücksichtigt)

  • Motivationschreiben
  • Bewerbung mit Lebenslauf und einem sympatischen Foto
  • Kopien: Fähigkeitszeugnis, Diplome, Ausweise von Weiterbildungen u.ä.
  • Nachweis Berufsbildnerkurs
  • Sprachdiplome

Postadresse:
Hotel & Gastro formation Mittelland
Herr Urs Kohler
GastroBildungsZentrum GBZ
Dammweg 23
5600 Lenzburg

Wir werden daraufhin mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

PEX-Team's sind "complet"

Bewerbungen können erst wieder ab 2025 berücksichtigt werden.

Wir danken unseren Partnern für die Unterstützung