Nachholbildung für Erwachsene

Lieber spät als nie...

Sie stehen schon lange im Berufsleben und haben Lust darauf, einen Berufsabschluss nachzuholen?

5 Jahre Berufserfahrung davon 2-4 Jahre im angestrebten Beruf sind die Hauptvoraussetzungen, um ohne Lehrvertrag doch noch einen Lerhrabschluss zu erlangen. Es ist also nie zu spät, das Fähigkeitszeugnis nachzuholen...
Alle Informationen zur beruflichen Grundbildung nach Art. 32 BBV, finden Sie in der rechten Spalte.

Weitere Informationen

Wir danken unseren Partnern für die Unterstützung