Für alle zwei-, drei- und vierjährigen Berufslehren gilt ein einheitlicher Lehrvertrag. Jeder Lehrvertrag und jede Lehrvertragsänderung muss von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule genehmigt werden. Für die Erfassung und Änderungen des Lehrvertrags müssen die beschriebenen Abläufe und Vorghaben beachtet werden.
Das kantonale Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) erteilt eine Ausbildungsbewilligung für Lehrbetriebe nur, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Lehrbetriebe sind für den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung verantwortlich.
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner leiten die Lernenden im Betrieb an und sind für alle Belange der betrieblichen Ausbildung zuständig.
Die schulische Bildung ist neben der betrieblichen Bildung der zweite Pfeiler der beruflichen Grundbildung und findet tageweise und über die gesamte Dauer der beruflichen Grundbildung statt.
An der Berufsfachschule werden die Fächer Berufskunde, Allgemeinbildung und Sport unterrichtet - ergänzt mit Frei- und Stützkursen.
Am 3. Lehrort werden, als Ergänzung zur Ausbildung an den Berufsschulen, grundlegende praktische Fertigkeiten trainiert und praxisrelevante Arbeitsmethoden vermittelt. Alle Lernenden besuchen 5 überbetriebliche Kurse (üK) während der gesamten Lehrzeit. Die Hotel & Gastro formation Aargau ist für diesen Teil der Ausbildung zuständig und organisiert diese Wochenkurse.
Der Besuch aller Kurse ist obligatorisch.
Berufliche Grundbildung
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Lehrvertrag & Lehrvertragsänderung
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Jugendarbeitsschutz - Information Kanton Aargau
Sonderschutzbestimmungen für Jugendliche unter 18 Jahren
Jugendarbeitsschutz - Information des SECO
Broschüre über die wesentlichen Sonderschutzbestimmungen
Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
Auflistung der Tätigkeiten, die besondere Beachtung erfordern