Rund um die Lehre

Lehrvertrag & Lehrvertragsänderung

Für alle zwei-, drei- und vierjährigen Berufslehren gilt ein einheitlicher Lehrvertrag. Jeder Lehrvertrag und jede Lehrvertragsänderung muss von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule genehmigt werden. Für die Erfassung und Änderungen des Lehrvertrags müssen die beschriebenen Abläufe und Vorghaben beachtet werden.

1. Lehrort: Betrieb

Das kantonale Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) erteilt eine Ausbildungsbewilligung für Lehrbetriebe nur, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Lehrbetriebe sind für den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung verantwortlich.
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner leiten die Lernenden im Betrieb an und sind für alle Belange der betrieblichen Ausbildung zuständig.

2. Lehrort: Berufsfachschule

Die schulische Bildung ist neben der betrieblichen Bildung der zweite Pfeiler der beruflichen Grundbildung und findet tageweise und über die gesamte Dauer der beruflichen Grundbildung statt.

An der Berufsfachschule werden die Fächer Berufskunde, Allgemeinbildung und Sport unterrichtet - ergänzt mit Frei- und Stützkursen.

3. Lehrort: überbetriebliche Kurse (üK)

Am 3. Lehrort werden, als Ergänzung zur Ausbildung an den Berufsschulen, grundlegende praktische Fertigkeiten trainiert und  praxisrelevante Arbeitsmethoden vermittelt. Alle Lernenden besuchen 5 überbetriebliche Kurse (üK) während der gesamten Lehrzeit. Die Hotel & Gastro formation Aargau ist für diesen Teil der Ausbildung zuständig und organisiert diese Wochenkurse.
Der Besuch aller Kurse ist obligatorisch.

Weitere Informationen

Berufliche Grundbildung
Wie ist eine Berufslehre organisiert

Lehrvertrag & Lehrvertragsänderung
Lehrvertrag ausfüllen und einreichen, Änderungen und vieles mehr

Lehrlingsvereinbarung
Vereinbarung die Lehrlingslöhne, Ferien, Arbeitszeiten und vieles mehr regelt

Lohnempfehlungen
Angemessene Lohnansätze finden

Berufsfachschule
Infos zum Schulbesuch

Überbetriebliche Kurse (üK)
Infos zum üK

Jugendarbeitsschutz - Information Kanton Aargau
Sonderschutzbestimmungen für Jugendliche unter 18 Jahren

Jugendarbeitsschutz - Information des SECO
Broschüre über die wesentlichen Sonderschutzbestimmungen

Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
Auflistung der Tätigkeiten, die besondere Beachtung erfordern

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